Branche

Kfz-Handel

Der Automobilhandel erlebt den größten Umbau seiner Vertriebsstrukturen seit Jahrzehnten: Hersteller wechseln ins Agenturmodell und wieder zurück, Händlernetze werden verkleinert, Verträge neu geschnitten. Ich berate Autohäuser und Händlergruppen auf der Händlerseite – mit über 25 Jahren Erfahrung im Vertriebsrecht des Kfz-Sektors.

Typische Anlässe

  • Der Händler- oder Agenturvertrag wurde gekündigt oder soll auf ein neues Vertriebsmodell umgestellt werden
  • Ausgleichsansprüche nach oder analog § 89b HGB bei Beendigung von Händler- oder Agenturverhältnissen
  • Prüfung und Verhandlung neuer Vertragswerke (Margen, Standards, Verkaufsziele, Laufzeiten)
  • Streit über Boni, Gebietsfragen oder Investitionszusagen
  • AGB für Verkauf, Service und Gebrauchtwagengeschäft

Passende Rechtsgebiete

Vertiefende Informationen finden Sie unter Vertriebsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und AGB-Recht.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besprechen? Sie erreichen mich telefonisch unter +49 211 8797120-0 oder per E-Mail an info@kanzlei-zipse.de.

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