Der Automobilhandel erlebt den größten Umbau seiner Vertriebsstrukturen seit Jahrzehnten: Hersteller wechseln ins Agenturmodell und wieder zurück, Händlernetze werden verkleinert, Verträge neu geschnitten. Ich berate Autohäuser und Händlergruppen auf der Händlerseite – mit über 25 Jahren Erfahrung im Vertriebsrecht des Kfz-Sektors.
Typische Anlässe
- Der Händler- oder Agenturvertrag wurde gekündigt oder soll auf ein neues Vertriebsmodell umgestellt werden
- Ausgleichsansprüche nach oder analog § 89b HGB bei Beendigung von Händler- oder Agenturverhältnissen
- Prüfung und Verhandlung neuer Vertragswerke (Margen, Standards, Verkaufsziele, Laufzeiten)
- Streit über Boni, Gebietsfragen oder Investitionszusagen
- AGB für Verkauf, Service und Gebrauchtwagengeschäft
Passende Rechtsgebiete
Vertiefende Informationen finden Sie unter Vertriebsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und AGB-Recht.
Sie möchten Ihre individuelle Situation besprechen? Sie erreichen mich telefonisch unter +49 211 8797120-0 oder per E-Mail an info@kanzlei-zipse.de.