Rechtsgebiet

AGB-Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen der strengen Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten – sonst drohen unwirksame Klauseln, Abmahnungen und der Verlust vertraglicher Absicherung. Ich erstelle und prüfe Klauselwerke, die rechtlich belastbar und zugleich praxistauglich sind.

Schwerpunkte

  • Erstellung und Aktualisierung von AGB für den unternehmerischen Verkehr (B2B)
  • AGB für das Geschäft mit Verbrauchern (B2C), einschließlich Online-Handel
  • Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Rahmenverträge
  • Verteidigung und Angriff von Klauseln in gerichtlichen Auseinandersetzungen

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