Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen der strengen Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten – sonst drohen unwirksame Klauseln, Abmahnungen und der Verlust vertraglicher Absicherung. Ich erstelle und prüfe Klauselwerke, die rechtlich belastbar und zugleich praxistauglich sind.
Schwerpunkte
- Erstellung und Aktualisierung von AGB für den unternehmerischen Verkehr (B2B)
- AGB für das Geschäft mit Verbrauchern (B2C), einschließlich Online-Handel
- Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Rahmenverträge
- Verteidigung und Angriff von Klauseln in gerichtlichen Auseinandersetzungen