Rechtsgebiet

Prozessführung

Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht – aber wenn es darauf ankommt, vertrete ich Ihre Interessen konsequent: vor staatlichen Gerichten ebenso wie im einstweiligen Rechtsschutz, in dem gerade wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen oft entschieden werden. Dabei behalte ich stets im Blick, ob eine Verhandlungslösung Ihrem Ziel schneller und wirtschaftlicher dient als ein langer Prozess.

Schwerpunkte

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Zivil- und Handelsgerichten
  • Einstweiliger Rechtsschutz, insbesondere in Wettbewerbssachen
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen aus Vertriebs-, Vertrags- und Gesellschaftsverhältnissen
  • Vergleichsverhandlungen und außergerichtliche Streitbeilegung

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